Gem. DGUV-I 201-027 (vormals BGI 833, S. 26)
haben wir für die Arbeiten auf Räumstellen drei sprenggeschützte Bagger (auf Gummiketten) im Einsatz.
Dazu zählt auch die baubegleitende Aushubüberwachung, sowie die Kontrolle ferromagnetischer Anomalien.
Alle Bagger sind mit Bohrausrüstung für Kampfmittelbohrungen (Voll- und Hohlbohrschnecken), sowie Schutzbelüftung ausgerüstet und somit auch in kontaminierten Bereichen einsetzbar.
Bohrlochsondierungen werden eingesetzt, wenn z.B.
in einem mit kampfmittel-belasteten Bereich gesetzt werden sollen.
Die Bohrtiefe liegt im Regelfall bei ca. 5 m – 6 m ab GOK, abhängig von den Bodenverhältnissen.
Auffüllungen, die während des letzten Krieges, oder nach Kriegsende aufgebracht wurden, sind zu der genannten Tiefe hinzu zu addieren.
Die Kampfmittelbohrungen führen wir entweder mit sprenggeschützten Bohrbagger oder mit einem Lafettenbohrgerät auf Raupenfahrgestell (1,8 Tonnen) durch.