Baubegleitung und Kampfmittelbergung: Ultima Ratio in urbanen Gebieten

 

Die Baubegleitung spielt eine entscheidende Rolle im Prozess der Kampfmittelbergung, insbesondere als letzte Maßnahme („Ultima Ratio“), wenn vorherige Techniken der Erkundung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder wenn der Aufwand für die Kampfmittelbergung den der eigentlichen Baumaßnahme unverhältnismäßig übersteigt.

In urbanen Gebieten, wo die Dichte der Leitungen hoch ist, in der Nähe bestehender Bauten oder in Bereichen mit Auffüllungen, wird die Baubegleitung häufig erforderlich. In solchen Fällen, wo Sondierungen nur begrenzt oder gar nicht möglich sind, bleibt den Fachkräften für Kampfmittelräumung oft nur die visuelle Inspektion des Aushubs und der Aushubsohle auf mögliche Kampfmittel.

 

Sicherheitsvorgaben für Baustellen in kampfmittelverdächtigen Gebieten

In Gebieten, die als verdächtig auf Kampfmittel gelten, müssen spezifische Sicherheitsvorgaben
beachtet werden.

  • Baumaschinen müssen gemäß DGUV 201-027 sprenggeschützt sein, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kampfmittel mechanisch beansprucht werden.
  • Alle Erdeingreifenden Maßnahmen müssen von einer verantwortlichen Person nach 19§/§20 SprengG (Feuerwerker/Fachtechnisches Aufsichtspersonal) beaufsichtigt werden.
  • Diese verantwortliche Person hat gemäß §24 SprengG Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen auf der Baustelle.


Effektive und sichere Kampfmittelräumung: Richtlinien für die Baubegleitung

Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird sichergestellt, dass die Baubegleitung im Rahmen der Kampfmittelräumung effektiv und sicher durchgeführt wird. Consulting-Engineers-Göttig GmbH ist für Sie da, um das Risiko für alle Beteiligten zu minimieren.

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